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Praxis für KJ-Psychotherapie
Kerstin Hartmann

Leistungen

In meiner Praxis behandle ich Säuglinge, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 21 Jahren. Im Rahmen der Psychotherapie biete ich begleitend auch Beratung für Eltern oder Bezugspersonen an.

Die Verhaltenstherapie wird von mir als Einzeltherapie in Akuttherapie, Kurz- oder Langzeittherapie durchgeführt.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über die gesetzlichen Krankenkassen, bei Bedarf privat.

Als Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht.

Anlässe, psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen, können sein:

  • Exzessives Schreien, Schlaf-und Fütterstörungen beim Säugling
  • Starke Trennungsängste
  • Einnässen und Einkoten
  • Auffallend aggressives, verweigerndes und oppositionelles Verhalten
  • Weglaufen, Stehlen und Lügen
  • Schulangst/Schul­verweigerung/Mobbing
  • Lern- und Arbeitsstörungen
  • Phobien und andauernde Ängste
  • Zwangsgedanken oder ‑handlungen, Tics
  • Körperliche Beschwerden ohne organischen Befund (z. B. Kopf- und Bauchschmerzen)
  • Aufmerksamkeitsprobleme und hyperaktives Verhalten
  • Essstörungen (Bulimie, Magersucht, Übergewicht)
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Suizidales Verhalten
  • Übermäßiger Rückzug, Kontakt- und Beziehungsprobleme
  • Niedergeschlagenheit und Hoffnungslosigkeit
  • Traumatische Erlebnisse (z. B. Gewalt, sexueller Missbrauch, Unfall)
  • Suchtverhalten (z. B. Alkohol, Drogen, Internet)
Annabel Gentsch